Als Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern sind Sie zur Teilnahme am Umlageverfahren verpflichtet. Diese Beiträge werden von den Krankenkassen erhoben und belasten vor allem klein- und mittelständische Betriebe. Doch was viele Arbeitgeber nicht wissen: Es gibt Optimierungspotenziale hinsichtlich der Höhe der Beiträge und Leistungen, wodurch Sie bis zu 47.000 Euro einsparen können. So können Sie Ihren Mitarbeitern betriebliche Gesundheitsförderungen wie die betriebliche Krankenzusatzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ohne zusätzliche Kosten finanzieren. Wir beraten Sie gern zur Umlagekosten-Einsparung.